Arbeitnehmer/-in

Kündigung und Arbeitszeugnis

Kündigung

Arbeitgeber/-in

  •  hat grundsätzlich Kündigungsfreiheit
    • AUSNAHMEN:
      • missbräuchliche Kündigung (z.B. aus Kündigung nach 30 Dienstjahren kurz vor Pensionierung)
      • muss Kündigung auf Nachfrage begründen


Arbeitnehmer/-in

  •  hat grundsätzlich Kündigungsfreiheit
    • AUSNAHME:
      • Kündigung zu Unzeit nach Ablauf der Probezeit (z.B. während Militärdienst des Vorgesetzten, wenn Arbeitnehmer-/in dessen Funktion übernimmt)
      • muss Kündigung auf Nachfrage begründen

Kündigungsfristen

Arbeitsverhältnis läuft während Kündigungsfrist weiter

Arbeitgeber/-in

  • muss freie Zeit für Bewerbungsverfahren gewähren (üblich ½ Tag/Woche oder 2*2Std/2Tagen)
  • darf Arbeitnehmer-/in während Kündigungsfrist freistellen, Lohnzahlungspflicht besteht weiter
  • muss bei Kündigung durch Arbeitgeber/-in selbst Verlängerung Kündigungsfrist akzeptieren, wenn Arbeitnehmer-/in krank wird oder verunfallt


Arbeitnehmer/-in

  • ist grundsätzlich schadenersatzpflichtig, wenn Arbeitnehmer/-in neue Stelle vor Ablauf der Kündigungsfrist antritt

Fristlose Kündigung

Arbeitgeber/-in

  •  kann aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist (z.B. bei Straftat oder wiederholter Arbeitsverweigerung)


Arbeitnehmer/-in

  • kann bei Zahlungsunfähigkeit Arbeitgeber-/in fristlos kündigen, sofern keine Sicherheit für die Forderung aus dem Arbeitsverhältnis geleistet wird.

Arbeitszeugnis

Arbeitgeber/-in

  • muss Arbeitszeugnis wohlwollend, klar und vollständig formulieren
  • darf Arbeitszeugnis nicht codieren
  • muss auf Verlangen  Arbeitszeugnis und/oder Arbeitsbestätigung ausstellen

Arbeitslosigkeit

Arbeitnehmer/-in

  • muss bereits während Kündigungsfrist neue Stelle suchen, wenn Arbeitnehmer/-in Versicherungsleistungen beanspruchen will
  • muss sich bei RAV anmelden.


Formvorschriften & Fristen

Kündigung

Arbeitgeber/-in und Arbeitnehmer/-in muss Kündigung schriftlich begründen, wenn andere Vertragspartei dies verlangt

Kündigungsfristen

ACHTUNG: Unterschiedliche Kündigungsfristen für Arbeitnehmer-/in und Arbeitgeber/-in sind nicht erlaubt

Arbeitgeber/-in und Arbeitnehmer/-in darf

  • ohne andere schriftliche Vereinbarung kündigen während:
    • Probezeit 7 Tage auf Ende der Woche
    • 1. Dienstjahr 1 Monat auf Ende Monat
    • 2.-9. Dienstjahr 2 Monate auf Ende Monat
    • ab 10. Dienstjahr 3 Monate auf Ende Monat
    • Kündigungsfrist nur durch Gesamtarbeitsvertrag unter 1 Monat vereinbaren und dies nur im 1. Dienstjahr


Arbeitgeber/-in

  • darf nach Ablauf der Probezeit nicht während Sperrfrist kündigen, nämlich während:
    • obligatorischem Militär-/Zivildienst und Zivilschutz, sofern dieser länger als 11 Tage dauert sowie 4 Wochen vorher und nachher
    • Schwangerschaft bis 16 Wochen nach Geburt
    • der Zeit, in welcher Arbeitnehmer/-in mit Zustimmung Arbeitgeber/-in an einer von der zuständigen Bundesbehörde angeordneten Dienstleistung für eine Hilfsaktion im Ausland teilnimmt
      • nicht durch Arbeitnehmer/-in selbst verschuldete Krankheit oder Unfall von Arbeitnehmer-/in
        • im 1. Dienstjahr: 30 Tage
        • im 2. Bis und mit dem 5. Dienstjahr: 90 Tage
        • ab dem 6. Dienstjahr: 180 Tage
  • Kündigung bleibt gültig, wenn unverschuldete Arbeitsverhinderung erst nach Kündigung eintritt. Kündigungsfrist verlängert sich um oben genannte Sperrfristen.

ACHTUNG: mit der Sperrfrist ist nicht zwingend eine Lohnfortzahlungspflicht verbunden

Missbräuchliche Kündigung

Arbeitnehmer/-in

  • erhebt bis Ende Kündigungsfrist schriftlich Einsprache

Arbeitszeugnis

Arbeitgeber/-in

  • muss auf Verlangen Arbeitnehmer-/in jederzeit Arbeitszeugnis ausstellen
  • muss Arbeitszeugnis korrekt datieren: falsches Datum ist unter Umständen Urkundenfälschung
  • wohlwollende formulieren im Hinblick auf berufliches Fortkommen Arbeiter/-in
  • muss Beweis erbringen für unterdurchschnittliche Leistung


Arbeiter/-in

  • kann überdurchschnittliche Beurteilung der Leistung oder Verhalten verlangen, muss jedoch Beweis dafür erbringen

Konkurrenzverbot

Arbeitgeber/-in und Arbeitnehmer/-in

  • können Konkurrenzverbot schriftlich und für maximal 3 Jahre vereinbaren.

Arbeitslosigkeit

anspruchsberechtigte Arbeitnehmer/-in

  • hat nach Wartezeit und Einstelltagen Recht auf Arbeitslosenentschädigung 


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