Arbeitnehmer/-in
Stellenausschreibung und Bewerbung
Stellenausschreibung
Potentielle/-r Arbeitgeber/-in
- darf kein Geschlecht diskriminieren
- AUSNAHMEN:Tätigkeit kann nur von einer Person eines Geschlechts ausgeübt werden (z.B. Rolle einer weiblichen Bühnenfigur); Massnahme dient der Gleichstellung (z.B. Mann als Ergänzung eines Kita-Teams)
- darf Alterslimiten angeben
- darf grundsätzlich nicht Personen ohne Schweizer Pass vom Bewerbungsverfahren ausschliessen
Vorstellungsgespräch
Potentielle/-r Arbeitgeber/-in
- darf direkt mit der Position zusammenhängende Fragen stellen
- darf grundsätzlich keine Fragen zu Vorstrafen, Religion, politischer Einstellung, Zivilstand oder Gesundheit stellen
-
AUSNAHMEN: Tatsache ist für Stelle von Bedeutung (z.B. Keine Vorstrafen bei Person im Polizeidienst; z.B.bei Tendenzbetrieb {z.B. Kirche})
Bewerber/-in
- muss Fragen grundsätzlich vollständig und wahrheitsgetreu beantworten
- AUSNAHME: darf unzulässige Frage im Notfall falsch beantworten
- muss von sich aus über Punkte informieren, welche ihn/sie für die Stelle ausschliessen (z.B. bestehendes Konkurrenzverbot)
Referenzauskünfte
Arbeitgeber/-in (vorherig, aktuell, potentiell)
- darf nur Referenzauskünfte geben, sofern und soweit Bewerber-/in das Einverständnis gegeben hat
- muss wohlwollend, wahrheitsgetreu und vollständig Auskunft geben
Bewerber/-in
- ist dafür verantwortlich, dass persönliche Daten nicht im Internet allgemein zugänglich sind
Bewerbungsdossier
Potentielle/-r Arbeitgeber/-in
- muss Bewerbungsdossier von nicht berücksichtigten Bewerbenden vernichten oder zurückgeben
Abschluss Vertrag
Potentielle/-r Arbeitgeber/-in
- darf grundsätzlich nach freiem Ermessen entscheiden, wen er/sie einstellen will
- AUSNAHMEN: Jugendschutz (z.B. Verbot Beschäftigung von Personen unter 13 Jahren); Ausländerrecht (z.B. dreimonatiges Beschäftigungsverbot für Asylbewerbende)
Formvorschriften & Fristen
- Bewerbungsverfahren
- Referenzauskünfte
- Arbeitsvermittlung/Personalverleih
- Arbeitsvertrag
- Kündigung vor Stellenantritt
- Jugendliche
- Ausländer-/innen
Bewerbungsverfahren
Arbeitnehmer/-in kann bei mutmasslicher Diskriminierung aufgrund seines/ihres Geschlechts
- schriftliche Begründung von Arbeitgeber/-in verlangen
- innert 3 Monaten nach Ablehnung der Bewerbung klagen
- Entschädigung von bis zu max. 3 Monatslöhne verlangen
Referenzauskünfte
Arbeitgeber/-in
- darf Referenzauskünfte nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis von Arbeitnehmer-/in einholen
Arbeitsvermittlung/Personalverleih
Arbeitgeber/-in
- muss Bewilligung einholen
Arbeitsvertrag
Keine Formvorschriften
Arbeitgeber/-in
- muss jedoch Arbeitnehmer-/in spätestens 1 Monat nach Arbeitsbeginn schriftlich informieren über Name der Vertragsparteien, Datum Beginn Arbeitsverhältnis, Funktion, Lohn und Zuschläge und wöchentliche Arbeitszeit.
- AUSNAHMEN: Lehrvertrag, Handelsreisendenvertrag, Temporärarbeitsvertrag müssen schriftlich abgeschlossen sein
Kündigung vor Stellenantritt
Arbeitnehmer/-in
- kann vor Stellenantritt kündigen
- unterschiedliche Praxis, ab wann Kündigung wirkt
- hat bei ungerechtfertigter Kündigung durch Arbeitgeber-/in gemäss Praxis Anspruch auf Lohn für Probezeit
Arbeitgeber/-in
- hat bei ungerechtfertigtem Nichtantritt Arbeitnehmer-/in Anspruch auf Entschädigung von ¼ des vereinbarten Monatslohns sowie von weiterem nachgewiesenem Schaden
Jugendliche
Arbeitgeber/-in
- muss Anstellung 13-15-jähriger Jugendlicher für kulturelle, künstlerische, sportliche und werbende Tätigkeiten anmelden
- muss grundsätzlich (vgl. AUSNAHME) Bewilligung einholen für Beschäftigung Jugendlicher ab 16 Jahren:o zwischen 22 und 6 Uhr; an Sonntagen
Ausländer-/innen
Arbeitgeber/-in
- ist dafür verantwortlich, dass Arbeitnehmer-/in bei Stellenantritt über die erforderlichen Bewilligungen verfügt
Arbeitnehmer/-in, welcher noch keine Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung hat
- meldet sich vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit bei der am Wohnort in der Schweiz zuständigen Behörde an