Fluggastrechte EU/CH

Entschädigung

EU-Fluggastverordnung

Die Schweiz hat diese EU – Verordnung im Rahmen des Luftverkehrsabkommens übernommen.

Keine Anwendbarkeit bei aussergewöhnlichen Umständen wie

Politische Instabilität, Streiks, unerwartete Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken oder Flugsicherheitsmängel.

Herabstufung

Airline

  • muss einen Teil des Ticketpreises zurückerstatten.


Fluggast (Ausnahme: Kostenlos transportierte Fluggäste)

  • fordert Rückerstattung direkt bei Airline (Schalter, Kundendienst) an, sofern noch notwendig.
  • kann sich an allfällige Reiseversicherung wenden

Nichtbeförderung gegen den Willen des Fluggastes

Airline

  • muss nicht beförderten Fluggast über Rechte auf Betreuungs- und Entschädigungsleistungen informieren und Leistungen erbringen soweit geschuldet.

Fluggast (Ausnahme: Kostenlos transportierte Fluggäste)

  • fordert Betreuungs- und Entschädigungsleistungen direkt bei Airline (Schalter, Kundendienst) an, sofern noch notwendig.
  • kann sich an allfällige Reiseversicherung wenden

Grosse Verspätung

Gleiche Pflichten und Rechte wie bei der Nichtbeförderung.

Annullierung des Fluges

Airline

  • muss nicht beförderten Fluggast über Rechte auf Betreuungs- und Entschädigungsleistungen und über alternative Beförderungsmöglichkeiten informieren sowie Leistungen erbringen soweit geschuldet.

Fluggast (Ausnahme: Kostenlos transportierte Fluggäste)

  • fordert Betreuungs- und Entschädigungsleistungen direkt bei Airline (Schalter, Kundendienst) an, sofern noch notwendig.
  • kann sich an allfällige Reiseversicherung wenden

Montrealer Abkommen

Die Schweiz hat dieses Abkommen ratifiziert und die Ausführungsbestimmungen erlassen.

Verspätung des Reisegepäcks

Airline

  • muss Schadenersatz leisten sofern sie nicht alle zumutbaren Massnahmen zur Vermeidung der Verspätung getroffen hat.

Beschädigung oder Verlust des Reisegepäcks

Fluggast

  • meldet Beschädigung oder Verlust der Airline

Airline

  • muss Schadenersatz leisten sofern sich Reisegepäck in ihrer Obhut befunden hat.


Formvorschriften & Fristen

EU-Fluggastverordnung

Die Schweiz hat diese EU – Verordnung im Rahmen des Luftverkehrsabkommens übernommen.

Keine Anwendbarkeit bei aussergewöhnlichen Umständen wie

Politische Instabilität, Streiks, unerwartete Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken oder Flugsicherheitsmängel

Herabstufung

Airline

muss innert sieben Tagen die Entschädigungsleistung durch Barzahlung, elektronische oder gewöhnliche Überweisung, Scheck oder, mit schriftlichem Einverständnis des Fluggasts, in Form von Reisegutscheinen und / oder anderen Dienstleistungen erbringen.

Nichtbeförderung gegen den Willen des Passagiers / der Passagierin Airline

  • muss Entschädigungsleistungen unverzüglich durch Barzahlung, elektronische oder gewöhnliche Überweisung, Scheck oder, mit schriftlichem Einverständnis des Fluggasts, in Form von Reisegutscheinen und / oder anderen Dienstleistungen erbringen.
  • muss Betreuungsleistungen unverzüglich erbringen.

Grosse Verspätung

Gleiche Pflichten und Rechte wie bei der Nichtbeförderung.

Annullierung des Fluges

Falls Airline Fluggast nicht rechtzeitig über die Annullation informiert und / oder ihm eine vergleichbare Reisealternative angeboten hat, muss sie

  • Entschädigungsleistungen unverzüglich durch Barzahlung, elektronische oder gewöhnliche Überweisung, Scheck oder, mit schriftlichem Einverständnis des Fluggasts, in Form von Reisegutscheinen und / oder anderen Dienstleistungen erbringen.

Montrealer Abkommen

Die Schweiz hat dieses Abkommen ratifiziert und die Ausführungsbestimmungen erlassen.

Verspätung des Reisegepäcks

Fluggast

  • muss der Airline innerhalb von 21 Tagen nach Empfang des Gepäckstückes schriftlich Anzeige erstatten.

Beschädigung des Reisegepäcks

Fluggast

  • meldet Beschädigung der Airline schriftlich unverzüglich nach Entdeckung des Schadens und spätestens 7 Tage nach der Annahme.

Verlust des Reisegepäcks

Fluggast

  • kann Entschädigungsforderung geltend machen, wenn Airline Verlust anerkannt hat oder Gepäck nach Ablauf von 21 Tagen nach vorgesehenem Ankunftszeitpunkt nicht eingetroffen ist.


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