Unfall Motorfahrzeug Inland

Rechtsweg

Unfall mit Personenschaden

(Verletzten) Sozialversicherungsrechtliches Verfahren

Verletzte Person

  • Kann Verfügung von Unfallversicherung verlangen, wenn sie mit einer Leistung, Forderung oder Anordnung (bspw. Nichtübernahme von Heilungskosten) nicht einverstanden ist.
  • Kann gegen Verfügung bei der Unfallversicherung Einsprache erheben
  • Kann gegen Einspracheentscheid beim Kantonalen Versicherungsgericht Beschwerde erheben.


Unfallversicherung

  • kann verletzter Person bei Streitigkeiten über eine Leistung einen Vergleich anbieten


Strafverfahren

Verletzte Person stellt bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Übertretungsstrafbehörde

  • bei einfacher Körperverletzung Strafantrag, sofern schädigende Person/deren Haftpflichtversicherung Schuld nicht anerkennt
  • bei unklarer Schwere der Körperverletzung Strafantrag, sofern schädigende Person/deren Haftpflichtversicherung Schuld nicht anerkennt


Polizei und Staatsanwaltschaft

  • Informieren die verletzte Person über ihre Rechte nach Opferhilfegesetz
  • leiten bei schwerer Körperverletzung Strafverfahren von Amtes wegen ein.


Zivilverfahren

Verletzte Person

  • kann zivilrechtliche Ansprüche im Strafverfahren adhäsionsweise geltend machen
  • kann nach Schlichtungsverfahren Zivilklage einreichen

Unfall mit Sachschaden

Zivilverfahren

  • Geschädigte Person kann gegen Haftpflichtversicherung nach Schlichtungsverfahren Zivilklage einreichen

Formvorschriften & Fristen

Kosten

Zivilverfahren

  • Gerichte inkl. Schlichtungsbehörde können Vorschuss für Gerichtskosten von der klagenden Partei verlangen
  • Gericht verrechnet Vorschuss mit den Gerichtskosten. Klagende Partei muss bei Erfolg Vorschuss bei beklagten Partei selber zurückfordern.
  • Beklagte Partei kann unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, dass klagende Partei Sicherheit für Parteientschädigung leistet


Strafverfahren

  • Bund und Kantone tragen grundsätzlich Verfahrenskosten


Sozialversicherungsrechtliches Verfahren

  • Grundsätzlich kostenlos

Strafantrag

Verletzte Person muss bei einfacher Körperverletzung oder Unklarheit über die Schwere der Körperverletzung

  • innerhalb von drei Monaten Strafantrag stellen sowie
  • Strafantrag schriftlich bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder der Übertretungsbehörde einreichen oder mündlich zu -Protokoll geben

Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche

Verletzte Person

  • muss Ansprüche aus Motorradunfällen
    • innerhalb von zwei Jahren seit dem Tag, an dem sie Kenntnis vom Schaden und von der Person des Ersatzpflichtigen hat, spätestens aber nach zehn Jahren geltend machen oder
    • falls anwendbar, in der längeren Verjährungsfrist nach Strafrecht geltend machen, diese gilt auch für den Zivilanspruch
  • muss Ansprüche nach Opferhilfegesetz
    • innert fünf Jahren nach der Straftat oder nach Kenntnis der Straftat einreichen.


Zivilverfahren

  • Verletzte Person muss Ansprüche aus unerlaubter Handlung ein Jahr nach Kenntnis des Schadens, spätestens aber nach zehn Jahren geltend machen.


Strafverfahren

  • bei schwerer Körperverletzung verjährt die Strafverfolgung nach 15 Jahren ab der Verletzung
  • bei einfacher vorsätzlicher Körperverletzung verjährt die Strafverfolgung nach 7 Jahren ab der Verletzung

Schlichtungsverfahren

Zivilverfahren

  • Zwingend bei Streitwert bis 100‘000 CHF

Rechtsmittel

Zivilverfahren

  • Beschwerde
  • Berufung


Strafverfahren

  • Beschwerde
  • Berufung


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