Unfall Motorfahrzeug Inland

Versicherung und Prävention

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Versicherung

Halter/-in

  • muss Haftpflichtversicherung abschliessen
  • kann Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abschliessen
  • kann Insassen- und Verkehrsrechtsschutzversicherung abschliessen
  • ist über Arbeitgeber-/in unfallversichert; Nichterwerbstätige, Erwerbstätige mit wöchentlicher Arbeitszeit bei einem/-r Arbeitgeber-/in unter 8 Stunden sowie Selbstständige müssen sich über die obligatorische Krankenkasse oder über eine private Unfallversicherung versichern.
  • muss bei Grobfahrlässigkeit mit Leistungskürzungen rechnen.

Lenker/-in

  • kann das Risiko „Lenken fremder Motorfahrzeuge“ in seiner Haftpflichtversicherung einschliessen.
  • ist über Arbeitgeber-/in unfallversichert; Nichterwerbstätige, Erwerbstätige mit wöchentlicher Arbeitszeit bei einem/-r Arbeitgeber-/in unter 8 Stunden sowie Selbstständige müssen sich über die obligatorische Krankenkasse oder über eine private Unfallversicherung versichern.
  • muss bei Grobfahrlässigkeit mit Leistungskürzungen rechnen.

Fahrzeugkontrolle

Lenker/-in

  • muss sicherstellen, dass sich das Fahrzeug und Anhänger in betriebssicheren Zustand befindet, d.h. dass insbesondere Beleuchtung, Lenkung und Bremsen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen

Mitführpflichten

Lenker/-in muss Folgendes mitführen

  • Führerausweis
  • Fahrzeugausweis
  • Abgasdokument
  • Pannendreieck
  • Autobahnvignette (bei Fahrt auf Autobahn)

Achtung: Nachbarländer sehen teilweise andere Mitführpflichten vor

Ladung

Lenker/-in

  • muss insbesondere Ladegewicht, Achslast und Stützlast einhalten

Kindersicherung

Lenker/-in

  • muss für Kinder unter 12 Jahre bzw. mit einer Grösse unter 150cm eine geeignete Kinderrückhaltevorrichtung wie Kindersitz vorsehen.

Gepäck

Lenker/-in / Insassen müssen

  • sämtliche Objekte befestigen und Koffern direkt an der Rücklehne platzieren (dürfen diese nicht überschreiten).
  • mitgeführte Tiere sichern.

Tesk Dok

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Formvorschriften & Fristen

Versicherung

Halter/-in

  • Muss für die Erteilung des Fahrzeugausweises Haftpflichtversicherung abschliessen, welche
  • die Ersatzrechte der Geschädigten mindestens bis zum Betrag von 5 Millionen Franken je Unfallereignis für Personen- und Sachschäden zusammen;
  • die Haftpflicht zumindest in jenen Staaten deckt, in denen das schweizerische Kontrollschild als Versicherungsnachweis gilt (vgl. Karte)

Neue Halter/-in eines Occasionsfahrzeugs

  • Kann sich Fahrzeugausweis aufgrund einer selbst abgeschlossenen Haftpflichtversicherung ausstellen lassen oder
  • Übernimmt Rechte und Pflichten aus dem bereits bestehenden Versicherungsvertrag zum Fahrzeugausweis. Versicherer ist berechtigt, innert 14 Tagen seit Kenntnis des Halterwechsels vom Vertrag zurückzutreten.

Haftpflichtversicherung muss der Behörde, die den Fahrzeugausweis abgibt,

  • eine Versicherungsbescheinigung ausstellen und
  • das Aussetzen und Aufhören der Versicherung melden

Motorfahrzeugkontrolle

Halter/-in muss

  • Fahrzeug periodisch amtlich prüfen lassen.

Lenker/-in muss

  • sicherstellen, dass Fahrzeug und Ladung im vorschriftsgemässen Zustand sind. Treten unterwegs leichtere Mängel auf, darf Lenker-/in weiterfahren, muss die Reparatur aber ohne Verzug veranlassen

Vertrauensärztliche Untersuchung

Halter/-in über 70 Jahre

  • wird alle zwei Jahre zur vertrauensärztlichen Untersuchung aufgeboten.
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