Eigentum

Hausverkauf

Hausschätzung

ACHTUNG: Amtlicher Wert (für Steuererklärung) sowie Gebäudeversicherungswert sind tiefer als Marktwert

Verkäufer/-in

  • kann Schätzung in Auftrag geben

Gebäudeenergieausweis der Kantone

Eigentümer/-in

  • kann auf freiwilliger Basis einen Gebäudeenergieausweis der Kantone erstellen lassen

Kaufpreis

Verkäufer/-in

  • legt Kaufpreis fest
  • prüft die Zahlungsfähigkeit von Käufer/-in:
    • Zahlungsversprechen von Hypothekargeber oder
    • Vereinbarung Einzahlung auf Sperrkonto des Notariats oder
  • Vereinbarung Verkäuferpfandrecht

Hypothek

Notariat

  • erhält allfälligen Schuldbrief treuhänderisch von Verkäufer-Bank zur Weiterleitung an Käufer-Bank, sobald diese Kaufpreis auf Notariats-Konto überwiesen hat

Mängel

Verkäufer/-in

  • muss über bekannte Mängel informieren


Der Kaufvertrag für eine bestehende Immobilie kann

  • Mängelrechte ausschliessen
    • AUSNAHMEN: Arglistig verschwiegene Mängel

Nutzen und Gefahr

Übergang an Käufer/-in

  • ab Grundbucheintrag oder
  • gemäss vertraglicher Regelung

Eigentum

Käufer/-in

  • erwirbt mit Grundbucheintrag das Eigentum

Mieter/-innen

Käufer/-in

  • übernimmt allfällige Mietverhältnisse

Versicherungen

Käufer/-in

  • übernimmt allfällig obligatorische Gebäudeversicherung
  • übernimmt ohne Kündigung die weiteren privaten Versicherungen automatisch

Notariat

Käufer/-in und Verkäufer/-in

  • teilen in der Regel die Kosten 1:1

Grundbuch

Käufer/-in und Verkäufer/-in

  • teilen in der Regel die je nach Kanton fälligen Eintragungskosten 1:1

Grundstückgewinn

Verkäufer/-in übernimmt Grundstückgewinnsteuer

ACHTUNG: Steuerbehörde hat teilweise gesetzliches Pfandrecht auf Liegenschaft

Handänderung

Käufer/-in zahlt je nach Kanton Handänderungssteuer

ACHTUNG: Steuerbehörde hat teilweise gesetzliches Pfandrecht auf Liegenschaft


Formvorschriften & Fristen

Öffentliche Beurkundung

Amtsnotariat oder privates Notariat

  • muss örtlich für das Grundstück zuständig sein
  • erstellt Vertrag
  • ist nicht verpflichtet, Vertrag auf Fairness zu überprüfen
  • liest den Vertrag wortwörtlich vor

Maklervertrag

keine Formvorschriften

Reservationsvertrag

  • muss öffentlich beurkundet sein
    • AUSNAHME: Vertragsbestandteile, die losgelöst vom Grundstückkauf ausdrücklich eigenständige Bedeutung haben, z.B. Spesenersatz.

Vorvertrag

muss öffentlich beurkundet sein

  • wirkt nur zwischen Vertragsparteien. Kauft ein Dritter das Grundstück, ist er vom Vorvertrag nicht betroffen.

Hypothek

Vertrag zwischen Kreditgeber/-in und Kreditnehmer/-in:

  • keine Formvorschriften


Grundpfandrecht des/der Kreditgeber/-in

  • entsteht mit Eintrag im Grundbuch

Kaufvertrag

  • muss öffentlich beurkundet sein
  • zwingende Punkte: Parteien, Kaufgegenstand, Preis
  • Käufer/-in und Verkäufer/-in
    • müssen persönlich anwesend sein und sich durch Pass oder ID ausweisen oder
    • sich vertreten lassen, indem sie Vollmacht erteilen
      • AUSNAHMEN: Versteigerung

Bewilligungspflicht für Ausländer/-innen

  • gilt für Ausländer/-innen mit Wohnsitz im Ausland oder der Schweiz.
    • AUSNAHMEN: Bürger/-innen EG/EFTA sowie Besitzer/-innen Niederlassungsbewilligung C

Grundbucheintrag

Verkäufer/-in

- meldet Eintrag an

Bauhandwerkerpfandrecht

Handwerker/-in oder Unternehmer/-in

  • kann bis 4 Monate nach Vollendung Arbeit Pfandrecht im Grundbuch eintragen lassen

Mängel

Verkäufer/-in

  • hat bei bestehender Baute 5 Jahre Gewährleistungsfrist ab Eigentumserwerb
  • kann Gewährleistung vertraglich streichen
    • AUSNAHME: Arglist ist nicht geschützt
    • bei Arglist 10 Jahre Gewährleistungsfrist ab Eigentumserwerb


Käufer/-in

  • muss entdeckten Mangel sofort rügen
    • AUSNAHMEN: zweijährige Rügefrist, falls mit Verkäufer/-in vereinbart dass SIA – Norm 118 anwendbar ist.
  • kann zur Sicherheit 5-10% der Bausumme zurückbehalten


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