Eigentum

Hauseigentum

Mängel

Eigentümer/-in

  • Altbau: Kann bei versteckten Mängeln von Verkäufer/-in Preisminderung verlangen oder im Fall von groben Mängeln vom Vertrag zurücktreten
    • AUSNAHME: Wenn vertraglich anders vereinbart. Arglist Verkäufer/-in fällt nicht unter Ausnahme
  • Neubau: kann bei versteckten Mängeln von Vertragspartner/-in bzw. von Handwerker/-in Nachbesserung fordern. Kann Honorar zurückbehalten, falls Forderung erfolglos
  • Haftet für Schäden, welche Drittpersonen aufgrund von Mängeln der Liegenschaft entstehen: Werkeigentümerhaftung


Behörden

  • können bei Altlasten jederzeit Sanierung verlangen

Erschliessung

Eigentümer/-in

  • ist bei privater Zubringerstrasse für Unterhalt, Signalisation und Beleuchtung zuständig
  • muss Durchleitung von Leitungen dulden, falls Erschliessung von Nachbargrundstück sonst nicht / kaum möglich

Nachbarn

Schulden Gegenseitige Rücksichtnahme (Pflanzen, Geruch, Lärm etc.)

Zutrittsrecht

Eigentümer/-in

  • muss gegen Entschädigung Durchquerung seines Grundstückes dulden, falls Nachbar sonst nicht auf eigenes Grundstück kommt (Notwegrecht) oder ein Wegrecht im Grundbuch eingetragen ist
  • muss Behörden bei der Erhebung und Nachführung von Geobasisdaten unterstützen und Zutritt gewähren
  • muss je nach Kanton dulden, dass Schnee auf ihr Grundstück geräumt wird

Eigenmietwert

Eigentümer/-in

  • muss Eigenmietwert auf Ebene Kanton und auf Ebene Bund versteuern

Gebäudeenergieausweis der Kantone

Eigentümer/-in

  • kann auf freiwilliger Basis einen Gebäudeenergieausweis der Kantone erstellen lassen


Formvorschriften & Fristen

Grenze

  • Grundbucheintrag gilt als richtig
  • wer mit Grundbucheintrag nicht einverstanden ist, muss beweisen dass Eintrag nicht richtig ist


Eigentümer/-in

  • ist auch beim Beweis der Unrichtigkeit des Grundbucheintrags im Erwerb geschützt, sofern er/sie sich gutgläubig auf den Grundbucheintrag verlassen hat.

Mängel

Verkäufer/-in

  • hat bei bestehender Baute 5 Jahre Gewährleistungsfrist ab Eigentumserwerb
  • kann Gewährleistung vertraglich streichen
    • AUSNAHMEN: Arglist ist nicht geschützt
  • bei Arglist 10 Jahre Gewährleistungsfrist ab Eigentumserwerb


Käufer/-in

  • muss entdeckten Mangel sofort rügen
    • AUSNAHME: zweijährige Rügefrist, falls mit Verkäufer/-in vereinbart, dass SIA – Norm 118 anwendbar ist.

Renovation

Eigentümer/-in

  • Werkvertrag mit Bauunternehmung, Handwerksbetrieb, Planer/-in etc.: keine Formvorschriften
  • Auftrag mit Bauleitung: keine Formvorschriften

Bauhandwerkerpfandrecht

Handwerker/-in oder Unternehmer/-in

  • kann bis 4 Monate nach Vollendung Arbeit Pfandrecht im Grundbuch eintragen lassen

Pflanzen Nachbargrundstück

Eigentümer/-in

  • kann Abstandsvorschriften je nach Kanton innert 5 Jahren durchsetzen
  • kann überragende Pflanzen vom Nachbargrundstück nach einer angemessenen Frist kappen, sofern diese das Eigentum übermässig schädigen
    • AUSNAHMEN: Ausschluss des Kapprechts im Grundbuch;
  • Ausschluss des Kapprechts für fruchttragende Bäume je nach Kanton


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