Eigentum
Hauseigentum
Mängel
Eigentümer/-in
- Altbau: Kann bei versteckten Mängeln von Verkäufer/-in Preisminderung verlangen oder im Fall von groben Mängeln vom Vertrag zurücktreten
- AUSNAHME: Wenn vertraglich anders vereinbart. Arglist Verkäufer/-in fällt nicht unter Ausnahme
- Neubau: kann bei versteckten Mängeln von Vertragspartner/-in bzw. von Handwerker/-in Nachbesserung fordern. Kann Honorar zurückbehalten, falls Forderung erfolglos
- Haftet für Schäden, welche Drittpersonen aufgrund von Mängeln der Liegenschaft entstehen: Werkeigentümerhaftung
Behörden
- können bei Altlasten jederzeit Sanierung verlangen
Erschliessung
Eigentümer/-in
- ist bei privater Zubringerstrasse für Unterhalt, Signalisation und Beleuchtung zuständig
- muss Durchleitung von Leitungen dulden, falls Erschliessung von Nachbargrundstück sonst nicht / kaum möglich
Nachbarn
Schulden Gegenseitige Rücksichtnahme (Pflanzen, Geruch, Lärm etc.)
Zutrittsrecht
Eigentümer/-in
- muss gegen Entschädigung Durchquerung seines Grundstückes dulden, falls Nachbar sonst nicht auf eigenes Grundstück kommt (Notwegrecht) oder ein Wegrecht im Grundbuch eingetragen ist
- muss Behörden bei der Erhebung und Nachführung von Geobasisdaten unterstützen und Zutritt gewähren
- muss je nach Kanton dulden, dass Schnee auf ihr Grundstück geräumt wird
Eigenmietwert
Eigentümer/-in
- muss Eigenmietwert auf Ebene Kanton und auf Ebene Bund versteuern
Gebäudeenergieausweis der Kantone
Eigentümer/-in
- kann auf freiwilliger Basis einen Gebäudeenergieausweis der Kantone erstellen lassen
Formvorschriften & Fristen
Grenze
- Grundbucheintrag gilt als richtig
- wer mit Grundbucheintrag nicht einverstanden ist, muss beweisen dass Eintrag nicht richtig ist
Eigentümer/-in
- ist auch beim Beweis der Unrichtigkeit des Grundbucheintrags im Erwerb geschützt, sofern er/sie sich gutgläubig auf den Grundbucheintrag verlassen hat.
Mängel
Verkäufer/-in
- hat bei bestehender Baute 5 Jahre Gewährleistungsfrist ab Eigentumserwerb
- kann Gewährleistung vertraglich streichen
- AUSNAHMEN: Arglist ist nicht geschützt
- bei Arglist 10 Jahre Gewährleistungsfrist ab Eigentumserwerb
Käufer/-in
- muss entdeckten Mangel sofort rügen
- AUSNAHME: zweijährige Rügefrist, falls mit Verkäufer/-in vereinbart, dass SIA – Norm 118 anwendbar ist.
Renovation
Eigentümer/-in
- Werkvertrag mit Bauunternehmung, Handwerksbetrieb, Planer/-in etc.: keine Formvorschriften
- Auftrag mit Bauleitung: keine Formvorschriften
Bauhandwerkerpfandrecht
Handwerker/-in oder Unternehmer/-in
- kann bis 4 Monate nach Vollendung Arbeit Pfandrecht im Grundbuch eintragen lassen
Pflanzen Nachbargrundstück
Eigentümer/-in
- kann Abstandsvorschriften je nach Kanton innert 5 Jahren durchsetzen
- kann überragende Pflanzen vom Nachbargrundstück nach einer angemessenen Frist kappen, sofern diese das Eigentum übermässig schädigen
- AUSNAHMEN: Ausschluss des Kapprechts im Grundbuch;
- Ausschluss des Kapprechts für fruchttragende Bäume je nach Kanton