Eigentum
Rechtsweg
Vorsorgliche Beweisführung
Dient
- der Abklärung der Prozessaussichten
- als Basis für Vergleichsverhandlungen
Hypothek
Kreditnehmer/-in
- zahlt Zinsen nicht. Kreditgeber/-in kann Kreditnehmer/-in betreiben; sofern Betreibung nicht eingestellt wird, führt Betreibung samt öffentliche Versteigerung durch
Kreditgeber/-in
- erhält fällige Zinsen aus Verkaufserlös
Handwerker/-in
- Anerkennt Käufer/-in Forderung Handwerker/-in nicht, kann diese/-r beim zuständigen Gericht die vorläufige Eintragung des Pfandrechts beantragen
- Falls Forderung glaubhaft, lässt Gericht Pfandrecht befristet vormerken
- Handwerker/-in muss im Zivilverfahren beweisen, dass die Forderung zu Recht besteht. Falls ja, belastet Gericht Grundstück definitiv mit Pfandrecht
Mieter/-innen
Käufer/-in
- kann Eigenbedarf geltend machen und kündigen
Mieter/-innen
- können Kündigung bei Schlichtungsbehörden anfechten
Versicherungen
- Zahlt Käufer/-in Prämien der allfällig obligatorischen Gebäudeversicherung nicht, besteht je nach Kanton ein gesetzliches Grundpfandrecht
- Zuständige Behörde kann bei Nichtbezahlung je nach Kanton Pfandrechtsverfügung erlassen
Grundbuch
Käufer/-in
- kann bei fehlerhafter Eintragung im Grundbuch klagen
Grundstückgewinn
- zahlt Verkäufer/-in allfällige Grundstückgewinnsteuer nicht, besteht je nach Kanton ein gesetzliches Grundpfandrecht
- zuständige Behörde kann bei Nichtbezahlung je nach Kanton Pfandrechtsverfügung erlassen
Handänderung
- zahlt Verkäufer/-in allfällige Handänderungssteuer nicht, besteht je nach Kanton ein gesetzliches Grundpfandrecht
- zuständige Behörde kann bei Nichtbezahlung je nach Kanton Pfandrechtsverfügung erlassen
Formvorschriften & Fristen
- Kosten
- Schlichtungsverfahren
- Verfahrensarten
- Rechtsmittel
- Vorsorgliche Beweisführung
- Kündigung wegen Eigenbedarf
- Grundbuch
- Nichtbezahlung Grundpfandgesicherte Forderung
Kosten
ACHTUNG:
- Gerichte inkl. Schlichtungsbehörde können Vorschuss für Gerichtskosten von der klagenden Partei verlangen
- Gericht verrechnet Vorschuss mit den Gerichtskosten. Klagende Partei muss bei Erfolg Vorschuss bei beklagten Partei selber zurückfordern.
- Beklagte Partei kann unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, dass klagende Partei Sicherheit für Parteientschädigung leistet
Schlichtungsverfahren
- zwingend bei Streitwert bis 100‘000 CHF
Verfahrensarten
vereinfachtes Verfahren
- Streitwert bis 30‘000 CHF
ordentliches Verfahren / Klage
- Streitwert ab 30‘000 CHF
summarisches Verfahren
- Sachverhalt und Rechtslage klar
Rechtsmittel
Beschwerde
- Streitwert bis 10‘000 CHF
- Rüge der offensichtlich falschen Sachverhaltsfeststellung
Berufung
- Streitwert ab 10‘000 CHF
- Rüge der falschen Sachverhaltsfeststellung und/oder Rechtsanwendung
Vorsorgliche Beweisführung
Gericht nimmt Beweise jederzeit ab
ACHTUNG: Eigentümer/-in muss Mangel gleichwohl sofort rügen
Kündigung wegen Eigenbedarf
Mieter/-in
- kann innert 30 Tagen anfechten
Grundbuch
Eigentümer/-in
- verlangt mit Feststellungsklage Berichtigung des Grundbuchs
- grundsätzlich keine Verjährungsfrist
Nichtbezahlung Grundpfandgesicherte Forderung
Gläubiger/-in
- lässt Zahlungsbefehl ausstellen
- stellt bei nicht erfolgter Zahlung 6 Monate bis 2 Jahre nach Zustellung Zahlungsbefehl Verwertungsbegehren
Betreibungsamt
- versteigert Grundstück bei Nichtbezahlung ein bis drei Monate nach Eingang des Verwertungsbegehrens