Eigentum

Rechtsweg

Vorsorgliche Beweisführung

Dient

  • der Abklärung der Prozessaussichten
  • als Basis für Vergleichsverhandlungen

Hypothek

Kreditnehmer/-in

  • zahlt Zinsen nicht. Kreditgeber/-in kann Kreditnehmer/-in betreiben; sofern Betreibung nicht eingestellt wird, führt Betreibung samt öffentliche Versteigerung durch


Kreditgeber/-in

  • erhält fällige Zinsen aus Verkaufserlös

Handwerker/-in

  • Anerkennt Käufer/-in Forderung Handwerker/-in nicht, kann diese/-r beim zuständigen Gericht die vorläufige Eintragung des Pfandrechts beantragen
  • Falls Forderung glaubhaft, lässt Gericht Pfandrecht befristet vormerken
  • Handwerker/-in muss im Zivilverfahren beweisen, dass die Forderung zu Recht besteht. Falls ja, belastet Gericht Grundstück definitiv mit Pfandrecht

Mieter/-innen

Käufer/-in

  • kann Eigenbedarf geltend machen und kündigen


Mieter/-innen

  • können Kündigung bei Schlichtungsbehörden anfechten

Versicherungen

  • Zahlt Käufer/-in Prämien der allfällig obligatorischen Gebäudeversicherung nicht, besteht je nach Kanton ein gesetzliches Grundpfandrecht
  • Zuständige Behörde kann bei Nichtbezahlung je nach Kanton Pfandrechtsverfügung erlassen

Grundbuch

Käufer/-in

  • kann bei fehlerhafter Eintragung im Grundbuch klagen

Grundstückgewinn

  • zahlt Verkäufer/-in allfällige Grundstückgewinnsteuer nicht, besteht je nach Kanton ein gesetzliches Grundpfandrecht
  • zuständige Behörde kann bei Nichtbezahlung je nach Kanton Pfandrechtsverfügung erlassen

Handänderung

  • zahlt Verkäufer/-in allfällige Handänderungssteuer nicht, besteht je nach Kanton ein gesetzliches Grundpfandrecht
  • zuständige Behörde kann bei Nichtbezahlung je nach Kanton Pfandrechtsverfügung erlassen


Formvorschriften & Fristen

Kosten

ACHTUNG:

  • Gerichte inkl. Schlichtungsbehörde können Vorschuss für Gerichtskosten von der klagenden Partei verlangen
  • Gericht verrechnet Vorschuss mit den Gerichtskosten. Klagende Partei muss bei Erfolg Vorschuss bei beklagten Partei selber zurückfordern.
  • Beklagte Partei kann unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, dass klagende Partei Sicherheit für Parteientschädigung leistet

Schlichtungsverfahren

  • zwingend bei Streitwert bis 100‘000 CHF

Verfahrensarten

vereinfachtes Verfahren

  • Streitwert bis 30‘000 CHF

ordentliches Verfahren / Klage

  • Streitwert ab 30‘000 CHF

summarisches Verfahren

  • Sachverhalt und Rechtslage klar

Rechtsmittel

Beschwerde

  • Streitwert bis 10‘000 CHF
  • Rüge der offensichtlich falschen Sachverhaltsfeststellung


Berufung

  • Streitwert ab 10‘000 CHF
  • Rüge der falschen Sachverhaltsfeststellung und/oder Rechtsanwendung

Vorsorgliche Beweisführung

Gericht nimmt Beweise jederzeit ab

ACHTUNG: Eigentümer/-in muss Mangel gleichwohl sofort rügen

Kündigung wegen Eigenbedarf

Mieter/-in

  • kann innert 30 Tagen anfechten

Grundbuch

Eigentümer/-in

  • verlangt mit Feststellungsklage Berichtigung des Grundbuchs
  • grundsätzlich keine Verjährungsfrist

Nichtbezahlung Grundpfandgesicherte Forderung

Gläubiger/-in

  • lässt Zahlungsbefehl ausstellen
  • stellt bei nicht erfolgter Zahlung 6 Monate bis 2 Jahre nach Zustellung Zahlungsbefehl Verwertungsbegehren

Betreibungsamt

  • versteigert Grundstück bei Nichtbezahlung ein bis drei Monate nach Eingang des Verwertungsbegehrens


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