Selbstständige/-r
Checkliste für Unternehmensgründer/-in
Businessplan - Unternehmensgründer/-in
o erstellt Businessplan, der folgende Unterlagen umfasst:
- Unternehmen, Entwicklung und Strategie
- Angebot (Produkte, Dienstleistungen)
- Zielgruppe
- Marktanalyse
- Konkurrenzanalyse
- Marketing
- Produktion, Lieferanten und Beschaffung
- Standort, Räumlichkeiten und Administration
- IT
- Personal und Organisation
- Risikoanalyse
- Finanzierung
o erstellt Zusammenfassung des Businessplans
Marketing
o Unternehmensgründer/-in
- meldet allfällige Marke beim Institut für Geistiges Eigentum an
- reserviert allfällige Internetadresse bei switch (www.nic.ch)
Personal und Organisation
o Unternehmerin entscheidet sich für eine Rechtsform:
- Einfache Gesellschaft
- Einzelunternehmung
- Kollektivgesellschaft
- Aktiengesellschaft
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
o organisiert Buchhaltung, insbesondere bei Kollektiv- und Aktiengesellschaft sowie bei Gesellschaft mit beschränkter Haftung
o holt allenfalls notwendige Bewilligungen ein (z.B. Niederlassungsbewilligung oder Berufsausübungsbewilligung)
- Personenbezogen: z.B. Niederlassungsbewilligung oder Berufsausübungsbewilligung
- Produktbezogen: z.B. Einfuhrbewilligung
o erledigt die Anmeldungen soweit notwendig:
- Handelsregister
- Eidgenössische Steuerverwaltung (Mehrwertsteuer)
o meldet sich bei Versicherungen an/schliesst Versicherungen ab soweit notwendig:
- Ausgleichskasse
- Pensionskasse (obligatorisch für Mitarbeitende, empfehlenswert für Unternehmensgründer-/in)
- Unfallversicherung (obligatorisch für Mitarbeitende, empfehlenswert für Unternehmensgründer-/in)
- Krankentaggeldversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Gebäudeversicherung
- Betriebsunterbruchversicherung
- Exportrisikoversicherung
Finazierung
o Unternehmensgründer/-in klärt Finanzierungsmöglichkeiten ab:
- eigene Ressourcen (z.B. Barmittel, Pensionskassenguthaben)
- geschäftliche Darlehen
- private Darlehen
- alternative Methoden wie Business Angels/ Crowd Funding Arbeitnehmer/-in und Arbeitgeber/-in dürfen ein Arbeitsverhältnis fristlos auflösen, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.
o Arbeitslose Unternehmensgründer/-in klärt ab:
- ob und inwiefern RAV die Unternehmensgründung unterstützt und ob dadurch seine Vermittlungsfähigkeit und Ansprüche auf Taggeld tangiert werden