Selbstständige/-r
Unternehmer/-in sein
Sozialversicherungen
Selbstständig Erwerbstätige/-r
- muss für allfällige Mitarbeitende und sich selbst AHV/IV/EO-Beiträge bezahlen
- muss für allfällige Mitarbeitende Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen; kann sich selbst nicht gegen Arbeitslosigkeit versichern auch wenn er/sie Angestellter seiner eigenen GmbH / AG ist.
- muss allfällige Mitarbeitende und kann sich selbst gegen Unfall und Berufskrankheiten versichern
- muss allfällige Mitarbeitende ab einem Jahreslohn von CHF 21‘150 und kann sich selbst bei einer Vorsorgeeinrichtung für die zweite Säule anschliessen
- kann für allfällige Mitarbeitende und sich selbst eine Krankentaggeldversicherung abschliessen
Weitere Versicherungen
Selbstständig Erwerbstätige/-r
- kann weitere Versicherungen wie Betriebshaftpflicht-, Berufshaftpflicht- oder Rechtsschutzversicherungen abschliessen
Familienzulage
Selbstständig Erwerbstätige/-r
- muss sich Familienausgleichskasse anschliessen
Steuern
Mehrwertsteuer
- Firmeninhaber/-in meldet Firma ab Erfüllung aller Kriterien (insbesondere >100‘000 .- CHF) für die Mehrwertsteuerpflicht an, falls nicht bereits bei der Firmengründung geschehen
- Steuerpflichtsbeginn ab Aufnahme Tätigkeit
Besteuerung Einkommen/Vermögen
- Einzelfirma: Firmeninhaber/-in ist für gesamtes Einkommen und Vermögen steuerpflichtig
- Kollektivgesellschaft: Jede/-r Gesellschafter/-in wird für seinen/ihren Einkommens- und Vermögensanteil an der Gesellschaft besteuert
- GmbH/AG: Firma bezahlt Steuern auf Gewinn und Kapital
Buchführung
ordentliche Buchhaltung umfasst Inventar, Bilanz und Erfolgsrechnung. Verpflichtet dazu sind:
- Einzelfirma und Kollektivgesellschaft sobald sie einen Jahresumsatz von mindestens 500‘000.- CHF erwirtschaften
- GmbH und AG ab Eintrag ins Handelsregister
vereinfachte Buchhaltung umfasst die Informationen über Einnahmen und Ausgaben sowie die Vermögenslage: Verpflichtet dazu sind:
- Einzelfirma und Kollektivgesellschaft, solange sie einen Jahresumsatz von unter 500‘000.- CHF erwirtschaften
Buchhaltung und die Belege sind mindestens 10 Jahre aufzubewahren.
Formvorschriften & Fristen
Sozialversicherungen
Selbstständig Erwerbstätige/-r
- AHV/IV/EO: Beitragspflicht ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres AHV/IV/EO-Beiträge; ab 65 (Männer) bzw. ab 64 (Frauen) gilt ein Freibetrag
- zahlt für sich selbst in vierteljährlichen Akontorechnungen an Ausgleichskasse und überweist bei zu tiefen Akontorechnungen Restbetrag innert 30 Tagen
- zahlt für allfällige Mitarbeitende monatliche, bei einer jährlichen Lohnsumme von unter 200‘000.- CHF / Jahr vierteljährliche, Akontobeiträge (Arbeitgeberbeiträge) an Ausgleichskasse und teilt dieser per 30. Januar des Folgejahres die definitive Lohnsumme mit
- ALV
- zahlt für allfällige Mitarbeitende die Arbeitgeberbeiträge zusammen mit den AHV/IV/EO-Arbeitgeberbeiträgen an Ausgleichskasse
- Unfallversicherung
- kann für sich selbst einzahlen
- zahlt für allfällige Mitarbeitende Prämien der Unfallversicherung (alle) und der Nichtberufsunfallversicherung (ab 8 Stunden Wochenarbeitszeit, Arbeitgeber/-in kann diese Prämie vom Lohn abziehen) bei Unfallversicherer ein
- 2. Säule
- kann für sich selbst einzahlen
- zahlt für Mitarbeitende ab jährlichem Minimaleinkommen von 21‘150.- CHF in Pensionskasse ein
Familienzulage
Selbstständig Erwerbstätige/-r
- stellt für sich und allfällige Mitarbeitende Antrag an Familienausgleichskasse
- überweist allfälligen Angestellten mit Kindern vor und in der Ausbildung bis zum vollendeten Altersjahr Familienzulage mit dem Lohn, sofern dies die Familienausgleichskasse nicht direkt tut: Mindestansatz 200.- CHF (Kinderzulage) bzw. 250.- CHF (Ausbildungszulage)
Buchführung
Selbstständig Erwerbstätige/-r führt
- ordentliche Buchhaltung bei Einzelunternehmung und Kollektivgesellschaft ab Jahresumsatz 500‘000.- CHF sowie bei GmbH und AG ab Eintrag ins Handelsregister
- Vereinfachte Buchhaltung bei Einzelunternehmung und Kollektivgesellschaft bis Jahresumsatz 500‘000.- CHF
- bewahrt Buchhaltung und Belege mindestens 10 Jahre auf