Selbstständige/-r

Unternehmer/-in sein

Sozialversicherungen

Selbstständig Erwerbstätige/-r

  • muss für allfällige Mitarbeitende und sich selbst AHV/IV/EO-Beiträge bezahlen
  • muss für allfällige Mitarbeitende Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen; kann sich selbst nicht gegen Arbeitslosigkeit versichern auch wenn er/sie Angestellter seiner eigenen GmbH / AG ist.
  • muss allfällige Mitarbeitende und kann sich selbst gegen Unfall und Berufskrankheiten versichern
  • muss allfällige Mitarbeitende ab einem Jahreslohn von CHF 21‘150 und kann sich selbst bei einer Vorsorgeeinrichtung für die zweite Säule anschliessen
  • kann für allfällige Mitarbeitende und sich selbst eine Krankentaggeldversicherung abschliessen

Weitere Versicherungen

Selbstständig Erwerbstätige/-r

  • kann weitere Versicherungen wie Betriebshaftpflicht-, Berufshaftpflicht- oder Rechtsschutzversicherungen abschliessen

Familienzulage

Selbstständig Erwerbstätige/-r

  • muss sich Familienausgleichskasse anschliessen

Steuern

Mehrwertsteuer

  • Firmeninhaber/-in meldet Firma ab Erfüllung aller Kriterien (insbesondere >100‘000 .- CHF) für die Mehrwertsteuerpflicht an, falls nicht bereits bei der Firmengründung geschehen
  • Steuerpflichtsbeginn ab Aufnahme Tätigkeit


Besteuerung Einkommen/Vermögen

  • Einzelfirma: Firmeninhaber/-in ist für gesamtes Einkommen und Vermögen steuerpflichtig
  • Kollektivgesellschaft: Jede/-r Gesellschafter/-in wird für seinen/ihren Einkommens- und Vermögensanteil an der Gesellschaft besteuert
  • GmbH/AG: Firma bezahlt Steuern auf Gewinn und Kapital

Buchführung

ordentliche Buchhaltung umfasst Inventar, Bilanz und Erfolgsrechnung. Verpflichtet dazu sind:

  • Einzelfirma und Kollektivgesellschaft sobald sie einen Jahresumsatz von mindestens 500‘000.- CHF erwirtschaften
  • GmbH und AG ab Eintrag ins Handelsregister


vereinfachte Buchhaltung umfasst die Informationen über Einnahmen und Ausgaben sowie die Vermögenslage: Verpflichtet dazu sind:

  •  Einzelfirma und Kollektivgesellschaft, solange sie einen Jahresumsatz von unter 500‘000.- CHF erwirtschaften


Buchhaltung und die Belege sind mindestens 10 Jahre aufzubewahren.

Formvorschriften & Fristen

Sozialversicherungen

Selbstständig Erwerbstätige/-r

  • AHV/IV/EO: Beitragspflicht ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres AHV/IV/EO-Beiträge; ab 65 (Männer) bzw. ab 64 (Frauen) gilt ein Freibetrag
    • zahlt für sich selbst in vierteljährlichen Akontorechnungen an Ausgleichskasse und überweist bei zu tiefen Akontorechnungen Restbetrag innert 30 Tagen
    • zahlt für allfällige Mitarbeitende monatliche, bei einer jährlichen Lohnsumme von unter 200‘000.- CHF / Jahr vierteljährliche, Akontobeiträge (Arbeitgeberbeiträge) an Ausgleichskasse und teilt dieser per 30. Januar des Folgejahres die definitive Lohnsumme mit
  • ALV
  • zahlt für allfällige Mitarbeitende die Arbeitgeberbeiträge zusammen mit den AHV/IV/EO-Arbeitgeberbeiträgen an Ausgleichskasse
  • Unfallversicherung
    • kann für sich selbst einzahlen
    • zahlt für allfällige Mitarbeitende Prämien der Unfallversicherung (alle) und der Nichtberufsunfallversicherung (ab 8 Stunden Wochenarbeitszeit, Arbeitgeber/-in kann diese Prämie vom Lohn abziehen) bei Unfallversicherer ein
  • 2. Säule
    • kann für sich selbst einzahlen
    • zahlt für Mitarbeitende ab jährlichem Minimaleinkommen von 21‘150.- CHF in Pensionskasse ein

Familienzulage

Selbstständig Erwerbstätige/-r

  • stellt für sich und allfällige Mitarbeitende Antrag an Familienausgleichskasse
  • überweist allfälligen Angestellten mit Kindern vor und in der Ausbildung bis zum vollendeten Altersjahr Familienzulage mit dem Lohn, sofern dies die Familienausgleichskasse nicht direkt tut: Mindestansatz 200.- CHF (Kinderzulage) bzw. 250.- CHF (Ausbildungszulage)

Buchführung

Selbstständig Erwerbstätige/-r führt

  • ordentliche Buchhaltung bei Einzelunternehmung und Kollektivgesellschaft ab Jahresumsatz 500‘000.- CHF sowie bei GmbH und AG ab Eintrag ins Handelsregister
  • Vereinfachte Buchhaltung bei Einzelunternehmung und Kollektivgesellschaft bis Jahresumsatz 500‘000.- CHF
  • bewahrt Buchhaltung und Belege mindestens 10 Jahre auf


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