Selbstständige/-r
Vor der Unternehmensgründung
Rechtsform
Unternehmensgründer/-in entscheidet sich für eine Rechtsform
- Einfache Gesellschaft: Zwei oder mehr Personen vereinbaren vertraglich einen Zweck, den sie gemeinsam verfolgen. Sie haften grundsätzlich solidarisch, persönlich und unbeschränkt.
- Einzelunternehmung: Ist eng verbunden mit der inhabenden Person, welche mit ihrem gesamten persönlichem Vermögen haftet.
- Kollektivgesellschaft: Zwei oder mehr natürliche Personen vereinbaren, ein Gewerbe zu betreiben. Sie haften solidarisch, persönlich und unbeschränkt.
- Aktiengesellschaft (AG): Eine oder mehrere Personen gründen AG; haften grundsätzlich nicht persönlich.
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Eine oder mehrere Personen gründen GmbH, haften nicht persönlich (Ausnahme Durchgriff).
Ausländer/-in: Voraussetzungen
Einzelunternehmung und Kollektivgesellschaft
- Bürger/-in EU-/EFTA-Staat: Aufenthaltsbewilligung B
- Bürger/-in Drittstaat: Niederlassungsbewilligung C oder verheiratet mit Inhaber-/in Niederlassungsbewilligung C; falls nicht gegeben muss Unternehmensgründer/-in Antrag beim Kanton stellen
GmbH/AG
- Wohnsitz in der Schweiz, Vertretung möglich
Grundkapital
- erforderlich bei AG (mindestens CHF 100‘000) und GmbH (mindestens CHF 20‘000)
- nicht erforderlich bei einfacher Gesellschaft, Einzelunternehmung, Kollektivgesellschaft
Handelsregister
Unternehmensgründer/-in
- kann einfache Gesellschaft nicht eintragen. Trägt Einzelunternehmung unter dem eigenen Namen ein-(zwingend bei einem Jahresumsatz > CHF 100‘000.- )
- Kollektivgesellschaft mit dem Namen mindestens eines Gesellschafters ein
- AG mit grundsätzlich frei wählbarem Unternehmensnahmen ein
- GmbH mit grundsätzlich frei wählbarem Namen ein
Unternehmen
- ist mit ihrem Firmennamen ab Eintrag geschützt
- erhält ab Eintrag eine Unternehmensidentifikationsnummer (ID), sofern nicht bereits der Mehrwertsteuer unterstellt
Mehrwertsteuer
Unternehmensgründer/-in
- meldet Firma bei einem erwarteten Jahresumsatz von über CHF 100‘000.- bei der Eidgenössische Steuerverwaltung an
Sozialversicherungen
Unternehmensgründer/-in
- einfache Gesellschaft/Einzelunternehmung/Kollektivgesellschaft: stellt bei der Ausgleichskasse am Geschäftssitz Antrag auf Selbstständigkeitsstatus
- GmbH/AG: Gilt für Sozialversicherung als unselbstständig
Reglementierte Berufe
Selbstständigerwerbende/-r
- darf nur mit Berufsausübungsbewilligung Tätigkeit ausüben
- muss einen ausländischen Abschluss zusätzlich vorgängig anerkennen lassen
Formvorschriften & Fristen
Gründung
Unternehmensgründer/-in
- kann einfache Gesellschaft formlos gründen
- kann Einzelunternehmung formlos gründen, muss sie ab einem Jahresumsatz von 100‘000.- CHF im Handelsregister eintragen lassen
- kann Kollektivgesellschaft formlos gründen, muss sie im Handelsregister eintragen lassen
- muss Gründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) öffentlich beurkunden, Gesellschafterversammlung und grundsätzlich Revisionsstelle bestimmen sowie GmbH im Handelsregister eintragen lassen
- muss Gründung der Aktiengesellschaft (AG) öffentlich beurkunden, Generalversammlung, Verwaltungsrat und grundsätzlich eine Revisionsstelle sowie Statuten bestimmen und öffentlich beurkunden sowie AG im Handelsregister eintragen lassen
Stammkapital
Erforderlich bei GmbH und AG
Unternehmensgründer/-in
- eröffnet Sperrkonto
- legt Stammkapital fest: GmbH mind. 20‘000.- CHF/mindestens 100 CHF pro Stammanteil, AG mind. 100‘000.- CHF/mindestens 1 Rappen pro Stammanteil
- bezahlt Kapitalgrundstock ein: GmbH mind. 20‘000.- CHF, AG mind. 50‘000.- CHF bzw. mind. 20% des Nennwerts
- bezahlt Kapitalgrundstock in Bar oder in Sachen (Maschinen, Computer usw.) ein
Ausländer/-in: Voraussetzungen
Einzelunternehmung und Kollektivgesellschaft:- Bürger/-in EU-/EFTA-Staat:
- mit Niederlassungsbewilligung C gelten gleiche Voraussetzungen wie für CH-Bürger/-in;
- AUSNAHME: für Kroatien gelten Übergangsbestimmungen
- mit Aufenthaltsbewilligung B Nachweis Selbstständigkeit zwingend (UID-Nummer, Eintrag in Berufs- oder Handelsregister, Sozialversicherungsanmeldung als Selbstständigerwerbende/-r, Buchhaltung); für Kroatien gelten Übergangsbestimmungen
- Bürger/-in Drittstaat:
- Niederlassungsbewilligung C oder verheiratet mit Inhaber/in Niederlassungsbewilligung C; falls nicht gegeben muss Firmengründer/-in Antrag beim Kanton stellen
GmbH/AG: Wohnsitz in der Schweiz, Vertretung möglich
Stampa und „Lex Friedrich“: Erklärung ausfüllen
Reglementierte Berufe
Selbstständigerwerbende/-r
- darf nur mit Berufsausübungsbewilligung Tätigkeit ausüben
- muss einen ausländischen Abschluss zusätzlich vorgängig anerkennen lassen