Miete

Kündigung und Übergabe

Kündigung

Mieter/-in

  • muss Kündigung nicht begründen


Vermieter/-in

  • muss Kündigung auf Nachfrage begründen und dabei ein schützenswertes Motiv darlegen: z.B. Eigenbedarf, Zahlungsrückstand Mieter/-in
  • keine schützenswerte Motive sind z.B. Schikane oder Verwendung der Kündigung als Druckmittel, um eine Vertragsänderung durchzusetzen

Wohnungsbesichtigung

Mieter/-in

  • muss Besichtigung durch mögliche Nachmieter/-in tolerieren

Wiederherstellung ursprünglicher Zustand

Mieter/-in

  • muss Veränderungen der Wohnung rückgängig machen, sofern Vermieter/-in diese nicht genehmigt hat

Reinigung

Mieter/-in

  • muss Wohnung gründlich putzen

ACHTUNG: Nordwestschweiz: Besenrein

Übergabeprotokoll

  • Nicht vorgeschrieben
  • Mängel präzise beschreiben, um Unklarheiten zu vermeiden


Mieter/-in

  • bestätigt mit Unterschrift, die Reparatur der Schäden zu bezahlen
  • vermerkt allfällige Ausnahmen (z.B. keine Bezahlung des defekten, bereits amortisierten Backofens)
  • kann Unterschrift verweigern, wenn Protokoll nicht korrekt

Schlüsselübergabe

Mieter/-in muss

  • alle Wohnungsschlüssel, auch selbst angefertigte, übergeben
  • allfällig verlorene Wohnungsschlüssel ersetzen und nachweisen, dass diese nicht identifizierbar sind, andernfalls kann Vermieter/-in Kosten für neues Schloss überwälzen

Mietzinskaution

Mieter/-in

  • kann, sofern keine Reparaturen notwendig sind, mit Übergabeprotokoll Auszahlung verlangen


Vermieter/-in

  • muss Kaution nach Wohnungsabgabe und Schlussrechnung auszahlen


Formvorschriften & Fristen

Kündigung

Vermieter/-in

  • schickt offizielles Formular an alle Wohnungsmieter/-innen
  • begründet Kündigung auf Verlangen Mieter/-in


Mieter/-in

  • kündigt schriftlich (= von Hand unterschrieben)
  • kündigt bei Familienwohnung zusammen mit Partner/-in


Kündigungsfrist

  • mindestens 3 Monate, kann vertraglich verlängert werden.
  • Vertragspartei stellt sicher, dass andere Vertragspartei Kündigung mindestens einen Tag vor Beginn der Kündigungsfrist erhält. Bei Abwesenheit Vertragspartei gilt erster Tag bzw. Werktag (Liegenschaftsverwaltung) der Abholfrist als Empfangsdatum.
  • verspätete Kündigung gilt auf den nächsten Kündigungstermin


Kündigungstermin

Kündigungstermin vertraglich, ortsüblich oder nicht bestimmt.


Schwere Mängel

Mieter/-in

  • rügt Mangel sofort und schriftlich (= unterzeichnet von Hand)
  • setzt angemessene Frist zur Behebung. Kann nach unbenutzt abgelaufener Frist fristlos kündigen


Nachmiete

Vermieter/-in

  • prüft Angaben zu Nachmieter/-in innert ca. 30 Tagen


Mieter/-in

  • ist ab (geplanter) Vertragsübernahme durch zumutbare/-n Nachmieter/-in befreit


Tod Mieter/-in

Erbe/Erbinnen

  • haben Kündigungsfrist von drei Monaten (falls vorhanden: auf ortsüblichen Kündigungstermin)


Zahlungsverzug Mieter/-in

Vermieter/-in setzt

  • mindestens 30 Tage Frist zur Zahlung
  • nach unbenutztem Fristablauf mindestens 30 Tage Auszugsfrist.


Wohnungsübergabe

spätestens am letzten Tag der Mietdauer bzw. am darauf folgenden Werktag zu Geschäftszeit.


Mietzinskaution

Mieter/-in kann Kaution zurückfordern

  • von Vermieter/-in sofort nach Auszug, sofern keine Schäden
  • von Bank 1 Jahr ab Vertragsende, falls kein laufendes Verfahren


Nebenkosten

Mieter/-in

  • fordert zu viel bezahlte Nebenkosten spätestens ein Jahr nach Kenntnis sowie spätestens 10 Jahre nach Zahlung zurück


Vermieter/-in

  • fordert Nebenkosten innerhalb von 5 Jahren nach Ende Abrechnungsperiode oder Ende Mietvertrag ein


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