Miete
Rechtsweg
Anfangsmietzins
Mieter/-in
Mietzinserhöhung
Wenn nicht über offizielles Formular: Unwirksam, keine Anfechtung nötig
Mieter/-in
- kann anfechten wenn inhaltliche Begründung fraglich
Mietzinssenkung
Mieter/-in kann klagen wenn:
- Mietzins möglicherweise missbräuchlich ist und
- Vermieter/-in Herabsetzungsbegehren nicht akzeptiert hat oder
- Vermieter/-in von sich aus Miete nicht genügend gesenkt hat
Mietzinshinterlegung
Mieter/-in
- muss noch nicht fälligen Mietzins nach entsprechender Androhung amtlich hinterlegen, wenn Vermieter/-in Mangel trotz angesetzter Frist nicht beseitigt
- muss Vermieter/-in zeitgleich mit Hinterlegung informieren
- kann nach Hinterlegung klagen
Nebenkosten (NK)
Mieter/-in
- kann nach erfolgloser Beschwerde bei Vermieter/-in ungerechtfertigt erscheinende NK anfechten
Kündigung
Wenn nicht über offizielles Formular: Unwirksam, keine Anfechtung nötig
Mieter/-in
- kann anfechten bei möglicherweise missbräuchlicher Kündigung (Verstoss gegen Treu & Glauben/Schikanekündigung)
Erstreckung
Wenn keine missbräuchliche Kündigung Mieter/-in
- kann Erstreckung verlangen bei Härtefall
Formvorschriften & Fristen
- Anfangsmietzins
- Mietzinserhöhung
- Mietzinssenkung
- Mietzinshinterlegung
- Nebenkosten
- Mangel
- Kündigung
- Erstreckung
ACHTUNG:
- Streitwert bis 100‘000 CHF: Schlichtungsverfahren zwingend
- Streitwert bis 2‘000 CHF: Schlichtungsbehörde kann entscheiden
- Schlichtungsverfahren kostenlos, Gerichtsverfahren für unterlegene Partei in der Regel kostenpflichtig
- Rechtsbegehren an Schlichtungsbehörde spätestens am letzten Tag der Frist bzw. drauffolgendem Werktag bei Post aufgeben
Anfangsmietzins
Mieter/-in
- kann innerhalb 30 Tage anfechten:
- ab Einzug/Schlüsselübergabe
- ab Vertragsübergabe falls obiges nicht bestimmbar
- ab Erhalt Formular falls Formularpflicht und Erhalt Formular nach Schlüsselübergabe
Mietzinserhöhung
Streitwert (unbefristeter Vertrag): jährliche Erhöhung x20
Mieter/-in
- kann innerhalb 30 Tage ab Empfang der Mitteilung anfechten
- falls abwesend gilt der letzte Tag der 7-tägigen Abholfrist als Empfangsdatum.
Mietzinssenkung
Streitwert (unbefristeter Vertrag): jährliche Senkung x20
Mieter/-in
- kann innerhalb 30 Tage nach negativer Antwort und innerhalb 60 Tage nach ausbleibender Antwort Vermieter/-in auf Senkungsbegehren anfechten
Mietzinshinterlegung
Mieter/-in
- muss innerhalb 30 Tage ab Hinterlegung klagen.
Nebenkosten
Mieter/-in
- fordert zu viel bezahlte Nebenkosten spätestens ein Jahr nach Kenntnis sowie spätestens 10 Jahre nach Zahlung zurück.
Vermieter/-in
Mangel
Streitwert
- Mangel andauernd: 20x jährliche Herabsetzung
- Mangel vorübergehend: Herabsetzung für Dauer Mangel
Kündigung
Mieter/-in
- ficht innerhalb 30 Tage ab Empfang der Mitteilung an bzw. stellt Erstreckungsantrag
- bei Abwesenheit gilt 1. Tag der Abholfrist als Empfangsdatum.
- Streitwert: Mietzins (inkl. NK) bis zum Zeitpunkt der nächstmöglichen gültigen Kündigung
Erstreckung
Streitwert: Mietzins (inkl. Nebenkosten) für Dauer der beantragten Erstreckung